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Neue Regeln für die Betriebsrente
Das müssen Sie ab 2018 in Ihrer Beratung beachten
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) kommt ab nicht nur eine neue, zusätzliche Form der betrieblichen Altersversorgung, und zwar die Betriebsrente ohne Garantien. Es wird auch die steuerliche Förderung der Betriebsrenten deutlich ausgebaut. Im folgenden Beitrag werden Ihnen die wichtigsten Details für Ihre Beratungspraxis vorgestellt.
I. Die Änderungen in der Übersicht
Wie schon in NWB NAAAF-89155 berichtet, betreffen die Änderungen zwei Bereiche:
Zum einen neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Tarifvertragsparteien. Es handelt sich um das sog. Sozialpartner-Modell, an das sich auch nicht tarifgebundene Unternehmen anlehnen können. Hier ist neben der automatischen Entgeltumwandlung (Opting Out) auch die Betriebsrente ohne Leistungsgarantie (reine Beitragszusage) und in der Folge ohne Arbeitgeberhaftung verortet.
Zum anderen betreffen die Änderungen die bereits gegebenen Formen der betrieblichen Altersversorgung, und zwar Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
Diese Neuerungen und ihre Auswirkungen werden im Folgenden erläutert.
II. Auswirkungen
1. Der neue Dotierungsrahmen des § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG n. F.
Nach § 3 Nr. 63 EStG können aktuell 4 % ...