Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetzesinitiative zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Erleichterungen für Unternehmen eröffnen Beratungsansätze
Der Anfang November 2016 bekannt gewordene Entwurf eines Betriebsrentenstärkungsgesetzes enthält etliche Ansatzpunkte, die es Arbeitgebern deutlich einfacher machen, betriebliche Altersversorgung durchzuführen. Schon die öffentliche Diskussion über die vorteilhaften Neuerungen wird zu Informations- und Beratungsbedarf auf Seiten Ihrer Mandanten führen. Hier wird es für die Beratungspraxis wichtig sein, die für die Mandantschaft richtige und effektive Lösung zu erkennen. Der folgende Beitrag informiert Sie über die geplanten Neuerungen und nimmt eine erste Bewertung vor.
I. Die Problemlage
Mit Reduzierung der gesetzlichen Rente erhielt auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) eine größere Bedeutung für die Altersabsicherung und rückte in den Blick der Bundesregierung. Dies galt umso mehr, als die für den Ausgleich ursprünglich gedachte Riester-Rente nicht so richtig ins Laufen kam. Das Dilemma besteht jedoch darin, dass weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sich im erforderlichen Maß für die Altersversorgung über den Arbeitgeber begeistern wollen, zumindest bei kleinen und mittleren Unternehmen.
Von BMAS und BMF schließlich in Auftrag gegebene Sachvers...