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Steuerrechtliche Gestaltung nach § 6b Abs. 10 EStG
Optionen des Gewinnübertrags für Personenunternehmen bei der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen
Die Vorschrift des § 6b EStG stellt im betrieblichen Bereich eines der wichtigsten Gestaltungs- und Planungsinstrumente des deutschen EStG dar. Seit jeher kann sie genutzt werden, um den bei Grundstücksveräußerungen entstehenden Gewinn, der vielfach aus der lang andauernden Zugehörigkeit der veräußerten Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen herrührt, zumindest zeitweise steuerlich zu neutralisieren. Eine nicht unbedeutende Neuerung hat der Paragraph durch die Eingliederung des Abs. 10 in seiner heute gültigen Fassung erfahren. Dieser Absatz erweitert seit dem VZ 2002 die Gruppe der begünstigten Wirtschaftsgüter um Anteile an Kapitalgesellschaften. Ziel der Gesetzesneuerung war es, die Personenunternehmen zur Verfügung stehende Liquidität zu verbessern. Kapitalgesellschaften, die ihrerseits Anteile an Kapitalgesellschaften veräußern, fallen deshalb nicht in den Anwendungsbereich der Vorschrift. Diese können ohnehin eine (weitgehende) Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 2 KStG erreichen. Dem § 6b EStG ansonsten grds. unbekannt, enthält Abs. 10 der Vorschrift erstmals eine betragsmäßige Begrenzung für einen möglichen Gewinnübertrag i. H. von 500.000 €. Daneben wirft das Zusammenspiel mit...