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Außenprüfung
Rechtsschutzoptionen gegen Prüfungsanordnungen und sonstige Prüfungsmaßnahmen
Das Verfahren der steuerlichen Außenprüfung ist trotz Kooperationsoffenheit und dem grds. Bestreben der Akteure nach Konsens und Verständigung naturgemäß kein konfliktfreier Bereich. Unterschiedliche Auffassungen können nicht nur hinsichtlich des verwirklichten Sachverhalts oder dessen steuerrechtlicher Behandlung bestehen. Auch im Prüfungsverfahren selbst kann zwischen den geprüften Stpfl. und der Finanzbehörde streitig sein, ob der Prüfer bestimmte Prüfungsmaßnahmen zulässigerweise ergreifen durfte. In der Praxis sind vertiefte Kenntnisse über Rechtsschutzmöglichkeiten und die richtige Rechtsschutzstrategie unabdingbar, da Fehler regelmäßig irreversibel sind. Der nachfolgende Beitrag erläutert zunächst, welche Rechtsschutzoptionen gegen die Prüfungsanordnung und sonstige Prüfungs-VA gegeben sind. Dabei liegt der Schwerpunkt der Darstellung auf dem Rechtsschutz gegen die Prüfungsanordnung als zentrale Prüfungsmaßnahme. Sodann wird das Rechtsschutzsystem gegen solche Prüfungsmaßnahmen dargestellt, die nicht auf einem anfechtbaren VA beruhen. Die nichtförmlichen Rechtsbehelfe sind nicht Gegenstand dieses Beitrags.
I. Zweck und Bedeutung der Außenprüfung
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