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Einkommensteuer | Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG – Keine Berücksichtigung fiktiver Veräußerungsverluste
Nach dem ist § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG auch nach den Modifikationen durch das SEStEG dahin auszulegen, dass er nur für die Fälle auf § 17 EStG verweist, in denen der gemeine Wert der Anteile zu dem für die Besteuerung maßgebenden Zeitpunkt die Anschaffungskosten übersteigt (Anschluss an das , BStBl 1990 II S. 615).
Der Kläger, der zunächst über Wohnungen in Österreich und Deutschland verfügte, gab seinen deutschen Wohnsitz auf, beantragte jedoch die Behandlung als fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtiger nach § 1 Abs. 3, § 1a Abs. 1 EStG. Er verfügte zu diesem Zeitpunkt über fünf Beteiligungen i. S. des § 17 EStG; bei zwei dieser Beteiligungen überstieg der gemeine Wert die Anschaffungskosten, bei den anderen lag er unter den Anschaffungskosten. Der BFH legt § 6 AStG dahingehend aus, dass für die beiden wertv...