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Einkommensteuer | Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte bei einer mehrstöckigen Mitunternehmerschaft
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG ist betriebsbezogen zu ermitteln. (2) Bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften ist der für den Schlussgesellschafter festgestellte anteilige Gewerbesteuer-Messbetrag zum Zwecke dieser Ermittlung aufzuteilen, soweit er auf verschiedene Mitunternehmerschaften entfällt.
Mit diesem Grundsatzurteil ist eine der bisher noch offenen Fragen zu § 35 EStG geklärt. Nach der Entscheidung des BFH, wie auch des Finanzgerichts, ist die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG betriebsbezogen und nicht gesellschafterbezogen zu ermitteln. Dies entspricht der im (BStBl 2009 I S. 440) vertretenen Auffassung der Finanzver...