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Rabattfreibetrag: Sind Überführungskosten zu berücksichtigen?
Das FG München hat sich im Urteil vom - 8 K 2605/16 NWB IAAAG-51087 (BFH-Az.: VI R 31/17, EFG 2017 S. 1280) mit der Frage auseinandergesetzt, ob bei der Berechnung des geldwerten Vorteils aus der vergünstigten Abgabe von Fahrzeugen an Arbeitnehmer die sog. Überführungskosten einzubeziehen sind.
Personalrabatte lösen Arbeitslohn aus ( NWB RAAAE-21152, BStBl 2013 II S. 400 = Kurzinfo StuB 2012 S. 880 NWB TAAAE-22401, m. w. N.). Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren beim Personalverkauf nicht nur den Kauf, sondern treffen auch eine besondere Preisabsprache, die im Umfang der Verbilligung ihren Rechtsgrund im Dienstverhältnis haben kann. Wird der Vorteil der Verbilligung „für“ eine Beschäftigung gewährt, ist er durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst und insoweit Arbeitslohn. Dieser kann unter Berücksichtigung der Rabattfreibetragsregelung (vgl. § 8 Abs. 3 EStG) ganz oder zum Teil steuerfrei bleiben (zur Abwahl der Rabattfreibetragsregelung zugunsten der Einzelbewertung nach § 8 Abs. 2 EStG vgl. NWB LAAAE-36107, BStBl 2013 I S. 729 = Kurzinfo StuB 2013 S. 433 NWB TAAAE-37017).
Der Urteilsfall: Die Arbeitgeberin ermöglicht ihren aktiven und ehemal...