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Teilnahme einer Gemeinde an Außenprüfung des Finanzamts bei Geschäftsbeziehung zum geprüften Unternehmen
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das Recht einer Gemeinde auf Teilnahme an einer Außenprüfung des FA für gewerbesteuerlicheS. 686 Zwecke ohne Einschränkungen besteht, wenn das geprüfte Unternehmen Geschäftsbeziehungen mit der Gemeinde unterhält (Bezug: § 21 Abs. 3 FVG; § 30, § 196 AO; § 69 Abs. 2, Abs. 3 FGO).
Nach Auffassung des BFH im summarischen Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ist die Einräumung des Beteiligungsrechts für Bedienstete der gewerbesteuerhebeberechtigten Kommune an einer die Gewerbesteuer betreffenden Außenprüfung Bestandteil des Verwaltungsverfahrens zur Festsetzung der Gewerbesteuer und die Offenbarung der zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Kenntnisse über Verhältnisse des Stpfl. nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO gegenüber der Gemeinde zwar grundsätzlich zu...