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Entnahme von Wärme aus Blockheizkraftwerk
Die Entnahme von Wärme unterliegt der Einkommensteuer. Der Wert der Nutzungsentnahme kann sich gem. nrkr. NWB PAAAG-53555 (BFH-Az.: IV R 9/17) an dem Preis orientieren, zu dem die Klägerin Wärme an einen Dritten gegen Entgelt liefert.
Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Klägerin ist eine GbR. Ihre Gesellschafter sind Eheleute. Die Klägerin betreibt seit 2012 ein Blockheizkraftwerk mit Biogasanlage mit einer Maximalleistung von 75 kWh. Verwertet zu Strom wird überwiegend die im landwirtschaftlichen Betrieb des Gesellschafters anfallende Gülle. Der Strom wird vollständig entgeltlich in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die beim Betrieb des Blockheizkraftwerks anfallende Wärme wird zum einen zum Beheizen des Wohnhauses der Gese...