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Das neue Transparenzregister
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAG-53546 Am ist das neue Geldwäschegesetz (GWG) in Kraft getreten. Darin wird u. a. ein Transparenzregister eingeführt. Das zentral geführte Register soll das Aufspüren von Straftätern erleichtern, die verdeckt und missbräuchlich hinter der Gesellschaftsstruktur einer [i]infoCenter „Geldwäsche“ NWB HAAAB-36687 juristischen Person oder Konzernstrukturen agieren. Ziel der Neuerung ist es, diejenigen natürlichen Personen zu erfassen, die wirtschaftlich hinter juristischen Personen, Trusts und bestimmten Treuhandgestaltungen stehen. Die Angaben hierzu sind bis zum über das Portal www.transparenzregister.de zu melden. Der Beitrag stellt dar, welche Daten in dem neuen Transparenzregister gesammelt werden, wer meldepflichtig ist, wer das Register einsehen kann und welche Sanktionen bei Verletzung der Meldepflicht vorgesehen sind.
Ausführlicher Beitrag s. .
Erfasster Personenkreis
Das [i]§ 3 GWB ist der Kreis der „wirtschaftlich Berechtigten“ zu entnehmenTransparenzregister wird eingerichtet zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts, eingetragenen Personengesellschaften, Trusts, unselbständigen Stiftungen und vergleichbaren Rechtsgestaltungen. Betroffen...