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Vergütungsverfahren und Anforderungen an die Belegvorlage
Fraglich war, ob im Vorsteuervergütungsverfahren (vgl. § 18 Abs. 9 UStG) in der im Streitjahr 2010 geltenden Fassung die Originalrechnungen in elektronischer Form einzureichen waren. Nach dem NWB IAAAG-50050 (Kurzinfo StuB 2017 S. 607 NWB WAAAG-52212, in dieser Ausgabe) stellt auch eine Kopie einer Rechnungskopie eine Kopie der Rechnung i. S. des § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV i. d. F. 2010 dar. Offen gelassen hat der BFH, ob die einschränkende, ab geltende Regelung EU-konform ist.
Sachverhalt: Am stellte die Klägerin einen Antrag auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen für den Zeitraum Januar bis Dezember 2010 i. H. von 16.694,56 €. Dem Antrag waren auf elektronischem Wege u. a. Rechnungsdokumente der Firma A beigefügt, welche den Aufdruck „COPY 1“ trugen. Hieraus ergab sich ein Vorsteuerabzug von 9.300,33 €.
Am erteilte das Bundeszentralamt für Steuern (kurz: BZSt) einen Vergütungsbescheid, nach dem Vorsteuerbeträge i. H. von 6.699,74 € zu vergüten waren. Im Übrigen lehnte das BZSt den Antrag ab, da insoweit keine eingescannten Originalrechnungen vorgelegt worden seien. Hiergegen legte die Klägerin Einspruch ein und fügte diesem Antrag eingescannte Originalrech...