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Umsatzsteuer | Anforderungen an die Belegvorlage im Vergütungsverfahren
Auch die Kopie einer Rechnungskopie ist eine Kopie der Rechnung i. S. von § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV a. F. (Bezug: § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV a. F.; § 18 Abs. 9 UStG).
Das Verfahren zur Vergütung von Vorsteuern an im Ausland ansässige Unternehmen ist gem. § 18 Abs. 9 UStG in den §§ 59-62 UStDV geregelt. Gem. § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV in der im Streitzeitraum 2011 maßgeblichen Fassung sind dem Vergütungsantrag auf elektronischem Weg die Rechnungen und Einfuhrbelege in Kopie beizufügen. Dabei muss es sich nicht um eine direkte Kopie des Originals handeln, so der BFH. Erst mit Wirkung ab hat der Gesetzgeber § 61 Abs. 2 UStDV dahin abgeändert, dass dem Vergütungsantrag auf elektronischem Weg die Rechnungen und Einfuhrbelege als eingescannte Originale beizufügen sind, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1.0...