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Gesellschaftsrecht | Haftung des GmbH-Geschäftsführers für masseschmälernde Arbeitslohnzahlungen
Der Geschäftsführer einer GmbH ist der Gesellschaft zum Ersatz solcher Zahlungen verpflichtet, die nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung der Überschuldung geleistet werden, es sei denn, es fließt insoweit der Gesellschaft ein dem Gläubigerzugriff unterliegender ausgleichender Vermögenswert als Gegenleistung zu (§ 64 Satz 1 GmbHG). Dabei ist es nicht erforderlich, dass der die Zahlung kompensierende Vermögenswert auch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch in der Masse vorhanden ist ( NWB XAAAE-82040). Erfasst werden auch [i]infoCenter „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers“ NWB AAAAD-82350 vom Geschäftsführer veranlasste Vergütungszahlungen zur Abgeltung von Arbeitsleistungen, die der Gesellschaft gegenüber in den letzten drei Monaten erbracht worden sind.
Das OLG Düsseldorf hatt...