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Einkommensteuer | Keine Thesaurierungsbegünstigung bei negativem zu versteuernden Einkommen
Die Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG kann nach dem nicht in Anspruch genommen werden, wenn zwar begünstigungsfähige Einkünfte vorhanden sind, das zu versteuernde Einkommen aber negativ ist.
Obwohl der BFH die Vorentscheidung aufgehoben hat, blieb die Klage erfolglos. Die Aufhebung erfolgte aus verfahrensrechtlichen Gründen und führte zu einer erneuten Klageabweisung. Das Urteil klärt die im Schrifttum hoch umstrittene Frage der Meistbegünstigung bei der Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG S. 2321(Bäuml in Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG, 2. Aufl. 2017, § 34a Rn. 65 m. w. N.) und folgt hier der weitaus herrschenden Auffassung, die auch die Finanzverwaltung dazu veranlasst hat, die Aussetzung der Vollziehung in derartigen Fällen zu verweigern (