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NWB Nr. 31 vom Seite 2353

Unternehmerische Tätigkeit eines Kita-Vereins

BGH: Anerkannte Gemeinnützigkeit macht wirtschaftliche Aktivität zum Nebenzweck

Ralf Wickert

[i] Burhoff, Vereinsrecht, NWB Verlag Herne, 9. Aufl. 2014, ISBN: 978-3482-42989-7Seit vielen Jahren beschäftigen sich Gerichte und Vereinsrechtler mit der Frage, wo die Grenze zwischen erlaubter und unzulässiger wirtschaftlicher Aktivität eines eingetragenen Idealvereins (§ 21 BGB) verläuft. In diesem Streit hat der BGH jetzt zumindest für einen Teilbereich Klarheit geschaffen, ohne jedoch allen Vereinen Rechtssicherheit zu geben ( NWB QAAAG-45485).

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Amtslöschungsverfahren gegen große Kita-Vereine

[i]Einleitung von Amtslöschungsverfahren wegen institutionalisierter Marktteilnahme von Kita-VereinenIn den letzten Jahren argwöhnten einige Registergerichte, der Betrieb von Kindertagesstätten durch Vereine könne eine unzulässige wirtschaftliche Aktivität darstellen, die einem Idealverein (§ 21 BGB) verboten sei und demgemäß die Registergerichte zur Einleitung eines sog. Amtslöschungsverfahrens (§ 395 Abs. 1 FamFG) berechtige. Dabei ging es nicht um einen Verein, in dem sich Eltern zum gemeinsamen Betrieb einer Kindertagesstätte für ihre eigenen Kinder zusammengeschlossen hatten. Vielmehr stellten die Registergerichte teilweise „großflächige“ Aktivitäten solcher Kita-Vereine fest: In einem Fall, über den das Berliner Kammergericht (KG) zu entscheiden hatte, betrieb ...

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