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NWB Nr. 26 vom Beilage Seite 10

Außergewöhnliche Belastung: Die Unterstützung bedürftiger Personen

Berücksichtigung von Krankheitskosten bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Personen

Georg Schmitt

Eigene Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers mindern den abzugsfähigen Höchstbetrag von jährlich 8.652 € (in 2017: 8.820 €), soweit sie 624 € im Kalenderjahr übersteigen. Als Einkünfte sind alle Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Sie werden stets in vollem Umfang berücksichtigt. Bezüge sind alle Einnahmen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden. Die Bezüge müssen zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt und geeignet sein. Da die Finanzämter die Berücksichtigung der Krankheitskosten in der Regel ablehnen und zu der Frage, ob Krankheitskosten die eigenen Einkünfte und Bezüge mindern, keine eindeutige BFH-Rechtsprechung vorliegt, wird nachfolgend dargestellt, mit welcher Begründung die Berücksichtigung der Krankheitskosten beantragt werden sollte. Außerdem wird auf das beim BVerfG anhängige Verfahren (2 BvR 1853/15) zur Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge verwiesen.

Arbeitshilfen:

In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) können Sie unter der NWB DokID NWB WAAAE-26953 das Berechnungsprogramm „Unterhaltsleistungen gem....

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 4
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