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NWB Nr. 24 vom Seite 1794

Betriebsrentenstärkungsgesetz einen Schritt weiter

Nachdem der Ausschuss für Arbeit und Soziales am der Reform der betrieblichen Altersversorgung in der geänderten Fassung zugestimmt hat, befasste sich am der Bundestag in 2./3. Lesung mit dem Gesetzentwurf.

[i]Seel, NWB 8/2017 S. 582Ziel des Gesetzes ist es, die Betriebsrente in kleineren und mittleren Unternehmen zu verbreiten und Geringverdiener mit Zuschüssen zu unterstützen, sich für dieses Rentenmodell zu entscheiden. So ist unter anderem geplant, Betriebs-, aber auch andere freiwillige Zusatzrenten bis zu 200 € nicht auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen. Bei Einkommen bis zu 2.200 € monatlich soll ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 € jährlich mit bis zu 144 € vom Staat bezuschusst werden. Neu ist auch, dass Arbeitgeber künftig keine Garantien mehr über die Höhe der Betriebsrente, sondern nur noch über die gezahlten Beiträge abgeben müssen. Allerdings sollen Arbeitgeber zu einem Zuschuss zur Betriebsrente verpflichtet werden, wenn die Beschäftigten diese über eine Entgeltumwandlung ansparen. Der Zuschuss soll 15 % des Sparbeitrags der Arbeitnehmer betragen, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialbeiträge spa...

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