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Prüfung des Ablaufs einer Rechtsmittelbegründungsfrist durch Prozessbevollmächtigten
Ein Prozessbevollmächtigter hat den Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden oder sich sonst die Notwendigkeit einer Überprüfung aufdrängt. Deshalb obliegt dem Prozessbevollmächtigten bei Fertigung der Revisionsschrift neben der Kontrolle der Frist zur Einlegung der Revision auch die Prüfung, ob im Fristenkontrollblatt eine Revisionsbegründungsfrist notiert ist (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 67/06 NWB MAAAC-86059, BStBl 2011 II S. 55 = Kurzinfo StuB 2008 S. 610 NWB WAAAC-86436; Bezug: § 56 Abs. 1, 2, § 120 Abs. 2 FGO).
Nach § 120 Abs. 2 Satz 1 FGO ist die Revision beim BFH innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils zu begründen. Ein Rechtsanwalt o...