Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Außerordentlicher Auskunftsanspruch des Kommanditisten einer Immobilienfonds-KG
Da der außerordentliche Informationsanspruch des Kommanditisten (§ 166 Abs. 3 HGB) nicht auf Auskünfte beschränkt ist, die der Prüfung des Jahresabschlusses dienen oder zum Verständnis des Jahresabschlusses erforderlich sind, sondern bei Vorliegen eines wichtigen Grunds und zur Durchsetzung gesellschaftsvertraglicher Rechte bzw. zur Wahrung seiner berechtigter Interessen auch weitergehende Auskünfte zur Kontrolle der Geschäftsführung und zu den damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen der Gesellschaft umfassen kann (vgl. NWB YAAAF-81646), ist gem. , ein solches Prüfungs- und Einsichtsrecht aus wichtigem Grund zumindest bei einem berechtigten Misstrauen gegenüber der Geschäftsführung begründet, das auf einem ...