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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 16 | Zumutbare Belastung: BFH verwirft jahrzehntelange Ermittlungsmethode

Der BFH hat vollkommen überraschend entschieden, dass Steuerpflichtige außergewöhnliche Belastungen weitergehend als bisher steuerlich abziehen können. Die zumutbare Belastung muss gestaffelt nach den Prozentsätzen der drei gesetzlich vorgegebenen Stufen ermittelt werden. Bisher wenden die Finanzämter beim Berechnen des Eigenanteils den jeweils höchsten Prozentsatz an, sobald der Gesamtbetrag der Einkünfte eine der Grenzen in § 33 Abs. 3 EStG überschreitet.

Bei der Wahl des Steuerurteils 2017, das am meisten überrascht hat, steht der Sieger wohl schon fest. Mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur zumutbaren Belastung hatte wohl kaum ein Kollege gerechnet.

Das ist wohl wahr. Die Entscheidung des VI. Senats des Bundesfinanzhofs kam auch für mich völlig unerwartet. Ihren Mandanten erläutern Sie das erfreuliche Urteil am besten so: Der Eigenanteil bei außergewöhnlichen Belastungen muss gestaffelt nach den Prozentsätzen der drei gesetzlich vorgegebenen Stufen ermittelt werden. Bisher wenden die Finanzämter beim Berechnen der zumutbaren Belastung den jeweils höchsten Prozentsatz an, sobald der Gesamtbetrag der Einkünfte eine der Grenzen überschreitet, die in § 33 Abs. 3 EStG genannt sind. Anders ausgedrückt: Der h...

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