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Prüferisches Ermessen vs. mathematische Präzision
Schränkt IDW PS 310 die Handlungsfreiheit des Abschlussprüfers ein?
IDW PS 300 n. F. sowie IDW PS 310 wurden vom Hauptfachausschuss des IDW am verabschiedet, womit die Durchführung von Auswahlprüfungen – insbesondere Stichproben – für Abschlussprüfungen von Geschäftsjahren, die nach dem beginnen, neu reguliert wird. Neben der Ablösung von IDW PS 300 a. F. zur Erlangung von Prüfungsnachweisen sowie HFA 1/1988 halten hierdurch die Inhalte der ISA 500 und ISA 530 Einzug in sämtliche handelsrechtliche Jahresabschlussprüfungen.
Zülch, infoCenter, Risikoorientierter Prüfungsansatz NWB UAAAE-25224
ISA 530 enthält wesentliche Elemente aus AU Section 530 des AICPA, welche mit IDW PS 310 auch für Abschlussprüfungen von KMU relevant werden.
Das IDW konkretisiert die Inhalte in den „Fragen und Antworten: Zur Durchführung einer repräsentativen Auswahl (Stichproben) nach ISA 530 bzw. IDW EPS 310 oder einer bewussten Auswahl nach ISA 500 bzw. IDW EPS 300 n. F.“.
Als Ergänzung kann der AICPA Audit Guide „Audit Sampling“ angesehen werden, welcher hilfreiche Decision Aids zu Stichproben enthält.
I. Einleitung
[i]Baumeister/Oldewurtel, Die praktische Durchführung von Auswahlprüfungen – Strategien zur Vermeidung wesentlicher Fallstricke bei der Erhebung und Auswertung von Stichproben, WP Praxis 8/2016 S. 199 NWB MAAAF-77688 Baumeister/Oldewurtel, Stichproben in der Jahresabschlussprüfung – Voraus-setzungen zur Anwendung anerkannter Erhebungsverfahren, WP Praxis 7/2016 S. 169 NWB UAAAF-75646 Bierkämper/Toll, Analytische Prüfungshandlungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung, WP-Praxis 9/2015 S. 231 NWB TAAAE-99090 Die Erlangung ausreichender und angemessener Prüfu...