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Die Fünftelungsregelung bei Kapitalzahlungen aus betrieblicher Altersversorgung
Auswirkungen des
Die [i]BFH, Urteil vom 20.9.2016 - X R 23/15 NWB SAAAF-90195 steuerliche Begünstigung in Form der Fünftelungsregelung des § 34 Abs. 1 und 2 EStG kann bei Kapitalzahlungen aus betrieblicher Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse erhebliche Steuervorteile bewirken. Jüngst hatte der BFH zur Fünftelungsregelung bei einer Pensionskasse zu entscheiden. [i]Grundlagen „Betriebliche Altersversorgung: Praxisfragen“ NWB QAAAE-52794 Seine Ablehnung der Tarifbegünstigung in jenem Fall ist so pauschal formuliert, dass sie auch für Direktzusagen und Unterstützungskassen greift. Bedenklich stimmen auch die Zweifel des Gerichts an der § 3 Nr. 63 EStG-Förderfähigkeit von Verträgen, die eine Kapitaloption beinhalten.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
1. Anwendung der Fünftelungsregelung
Die [i]Einführung der Fünftelungsregelung mit Wirkung vom 1.1.1999 Fünftelungsregelung des § 34 Abs. 1 EStG wurde durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom (BGBl 1999 I S. 402) mit Wirkung vom eingeführt. Sie setzte die bis dahin geltende Besteuerung außerordentlicher Einkünfte mit dem halben Steuersatz außer Kraft. Bei § 34 Abs. 1 EStG handelt es sich um eine Billigkeitsregelung zur Milderung der Spitzenbelastung durch den progressiven Einkommensteuertarif bei den in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten außerordentli...