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Buchführung | Manipulierbarkeit einer elektronischen Kasse
Das Fehlen von Programmierprotokollen für eine PC-Kasse berechtigt zu einer Hinzuschätzung von Umsätzen und Einnahmen, wenn eine Manipulation der Kasse nicht ausgeschlossen werden kann. Die Manipulierbarkeit kann durch ein Gutachten festgestellt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Manipulation nur von einem EDV-Experten hätte vorgenommen werden können und ob die Kasse tatsächlich manipuliert worden ist.
[i]Programmierprotokolle fehltenIm Streitfall ging es um einen Friseur, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelte. Er konnte dem Außenprüfer die Programmierprotokolle für seine PC-Kassen, deren Kassensoftware auf die Software Microsoft Access zugriff, nicht vorlegen. Der Prüfer beanstandete noch weitere Punkte, u. a. die fehlende Nummerierung der Kassenberichte und die fehlende Aufbewahrung der von den Kunde...