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Steuerrecht | Abgeltungsteuer für mittelbaren GmbH-Gesellschafter möglich
Ein nur mittelbar an einer GmbH beteiligter Gesellschafter kann Zinseinnahmen, die er von der GmbH erhält, mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % gemäß § 32d EStG versteuern, auch wenn er mit 10 % mittelbar beteiligt ist.S. 447
[i]Ausschluss gilt nur für unmittelbar beteiligte GesellschafterNach dem BFH ist die Abgeltungsteuer nicht nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 1 EStG ausgeschlossen. Denn danach gilt der Ausschluss nur für unmittelbar beteiligte Gesellschafter, die mit mindestens 10 % beteiligt sind, nicht aber für mittelbar beteiligte Gesellschafter.
[i]Ausnahme: Mehrheitsgesellschafter einer zwischengeschalteten GmbHEine wichtige Ausnahme von diesem Grundsatz ist nach dem BFH aber zu beachten: Ist der mittelbar beteiligte Gesellschafter über eine andere Kapitalgesellschaft an der GmbH (Zinsschuldnerin) beteiligt, ist die Abgeltungsteuer ausgeschlossen, wenn der Gesellschafter mit mehr als 50 % an der zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft b...