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Steuer-CD: BVerfG rügt lückenhafte Durchsuchungsbeschlüsse
1. Durchsuchung aufgrund Steuer-CD muss strengen Anforderungen genügen
Durchsuchungsbeschlüsse weisen nicht ganz selten Fehler auf. [i]BVerfG, Beschluss vom 4.4.2017 - 2 BvR 2551/12 NWB VAAAG-43538 Beschuldigte scheuen jedoch oft Rechtsbehelfe gegen derartige Beschlüsse. In einem der wenigen Ausnahmefälle war dies anders und das BVerfG hat die Durchsuchungsbeschlüsse mit einstimmigem Beschluss vom - 2 BvR 2551/12 NWB VAAAG-43538 für grundgesetzwidrig erklärt. An dieser Stelle soll nicht auf die politische Diskussion eingegangen werden, ob „Steuerhinterzieher nicht mit Menschenrechten argumentieren dürfen“ soweit es um die Frage geht, ob Steuer-CDs als Grundlage für Durchsuchungen genutzt werden dürfen (so der NRW-Finanzminister laut www.welt.de vom ). [i]Steuerhinterzieher sind keine Bürger zweiter KlasseSteuerhinterziehung ist selbstverständlich nicht akzeptabel. Doch gilt das Grundgesetz selbstredend auch für Personen, die als Steuerhinterzieher verdächtigt werden. Dieses schützt sämtliche Betroffene ohne Ansehen der Person durch rechtsstaatliche Mindestanforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse. Wenn ein Beschluss diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist er rechtswidrig. Hierauf hat das BVerfG im Rahmen der hier besproc...