Gesetzgebung | Kassensicherungsverordnung vorgelegt (Bundesregierung)
Um Manipulationen von digitalen
Aufzeichnungen insbesondere bei Registrierkassen zu verhindern, hat die
Bundesregierung die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an
elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr
(BT-Drucks. 18/12221) vorgelegt.
Mit der Kassensicherungsverordnung werden die Anforderungen des § 146a AO präzisiert.
Die Kassensicherungsverordnung legt fest:
welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 146a AO umfasst sind,
wann und in welcher Form eine Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnung im Sinne des § 146a AO zu erfolgen hat,
wie diese digitalen Grundaufzeichnungen zu speichern sind,
die Anforderungen an eine einheitliche digitale Schnittstelle,
die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung,
die Anforderungen an den auszustellenden Beleg sowie
die Kosten der Zertifizierung.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 294 (il)
Fundstelle(n):
MAAAG-44458