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Erwerb überverzinslicher Darlehen
I. Einführung
Aufgrund der persistierenden Niedrigzinsphase weisen Darlehen mit einer über dem aktuellen Renditeniveau liegenden Verzinsung einen den Nominalbetrag übersteigenden beizulegenden Zeitwert ( fair value ) auf. Ein potenzieller Erwerber zahlt dem Gläubiger einen (Auf-)Preis für das Recht auf künftige Zinszahlungen, die über dem am Markt erzielbaren Niveau einer Alternativanlage liegen. Die bilanzielle Abbildung erfolgt in Abhängigkeit der im Zugangszeitpunkt erforderlichen Klassifizierung (IFRS 9.4.1.1). Notwendige Voraussetzungen für eine bilanzielle Abbildung eines (erworbenen) finanziellen Vermögenswerts at amortised cost (IFRS 9.4.1.2) sind
das Bestehen einer Absicht zum Halten bis zur Fälligkeit (subjektiver business model-Test) und
der Nachweis eines Zahlungsstromprofils, welches nur Tilgungs- und Zinszahlungen aufweist (objektiver solely payments of principal and interest-Test).
Eine Diskrepanz zwischen Markt- und Vertragszins schließt eine Einstufung als financial asset der (Bewertungs-)Kategorie at amortised cost nicht aus. Der fair value im Zugangszeitpunkt gilt als Kapital- oder Tilgungsbetrag (principal) für die Klassifizierung (IFRS 9.4.1.3(a));...