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RENO Nr. 5 vom Seite 14

Prozesskostenhilfe – So haben die Gerichte zuletzt entschieden

Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe B. A.; Leipzig

Die Reform der Prozess- und Beratungshilfe liegt schon über drei Jahre zurück. Seitdem haben Gerichte über unterschiedlichste Fragen zu diesen Leistungen entschieden: Wann sie bewilligt oder abgelehnt, und vor allem wann sie nachträglich aufgehoben werden können. Dieser Beitrag erläutert kompakt die jüngste Rechtsprechung und zeigt, wie in der Praxis die Anwaltspflichten in Prozesskostenhilfeverfahren geschickt reduziert werden.

Allgemeines

Viele Mandanten können den Gang zum Anwalt finanziell nicht aus eigener Kraft stemmen. Daher hat der Gesetzgeber die Beratungs- (BRH), Prozess- (PKH) und betreffend Familiensachen oder Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Verfahrenskostenhilfe (VKH) geschaffen (§ 76 Abs. 1 FamFG). Dann springt die Staatskasse ein und übernimmt die Anwaltsvergütung für eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung.

So sagt es der Gesetzgeber: Damit PKH bewilligt wird, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, nämlich

  • die Bedürftigkeit des Klägers nach dessen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sowie

  • die hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

Allerdings müssen die Mandanten dem Gericht gegenüber dann auch ihre persönlichen und wirtschaftl...