BBK Nr. 9 vom Seite 393

Rückstellungen für Mehrsteuern in der Betriebsprüfung

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

[i]FG München, Urteil vom 19.9.2016 - 7 K 621/16 NWB AAAAF-87107 Im Rahmen einer Betriebsprüfung lässt sich stets trefflich streiten über die Bilanzierung von Rückstellungen und wann denn die Verpflichtungen rechtlich oder wirtschaftlich entstanden sind. Im Buchführungs-Seminar dieser Ausgabe widmet sich einer jüngst veröffentlichten FG-Entscheidung aus München. Danach bleibt es bei dem Grundsatz, dass ein Bilanzansatz in dem Jahr zu erfolgen hat, zu dem der Vorgang wirtschaftlich gehört. Der Beitrag behandelt die grundsätzlichen Probleme bei der Einbuchung von Mehr- bzw. Mindersteuern aufgrund einer Betriebsprüfung und geht dabei auch auf das Urteil des FG München ein.

Bei einer erfolgreichen [i]Gewinn für die GewaltenteilungSanierung kann ein Sanierungsgewinn entstehen, wenn Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten. Die Steuerpflicht dieses Sanierungsgewinns gefährdet aber in vielen Fällen den Sanierungserfolg, weil nicht genügend liquide Mittel für die Steuerzahlung zur Verfügung stehen. Hier half in der Vergangenheit der sog. Sanierungserlass des BMF, der den Wegfall der alten Steuerbefreiungsvorschrift in § 3 Nr. 66 EStG a. F. kompensieren sollte. Der Große Senat des BFH hat aber nun den Sanierungserlass für rechtswidrig erklärt, der Gesetzgeber wiederum hat hierauf reagiert. BBK-Herausgeber zeigt in seinem Beitrag das Problem der steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen sowie die Konsequenzen der Entscheidung des Großen Senats und der Reaktion des Gesetzgebers.

Rechtsanwalt weist in seinem Beitrag [i]Schätzungen in der Umsatzsteuer darauf hin, wie die neuere EuGH-Rechtsprechung für die Schätzung der Vorsteuer fruchtbar gemacht werden kann, sieht doch der EuGH die Eingangsrechnung nicht als materielle Voraussetzung des Vorsteueranspruchs an. Ob die Eingangsrechnung jedoch verzichtbar ist, bleibt durch die weitere Rechtsprechung allerdings zu klären. Liegt im Einzelfall eine unangemessen hohe Schätzung vor, kann ein Verweis auf das EuGH-Urteil in der Rechtssache „Maya Marinova“ hilfreich sein, so sein Fazit.

Vor wenigen Tagen [i]www.dfka.net hat das BMF den Referentenentwurf einer Kassensicherungsverordnung vorgelegt, der dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen folgt. Der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e. V. (DFKA) hat nun auf seiner Webseite eine fundierte Analyse des Entwurfs veröffentlicht und legt dar, warum der bisher recht allgemein gehaltene Entwurf unnötig hohe Kosten und Wettbewerbsverzerrungen erzeugt und gerade nicht technologieoffen ist. Die Analyse ist verfügbar unter www.dfka.net.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2017 Seite 393
WAAAG-43662