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Gesellschaftsrecht | Nachträglicher Verlust der Eignung als GmbH-Geschäftsführer
Auch der zunächst wirksam bestellte Geschäftsführer verliert automatisch seine Organfunktion bei späterem Eintritt der persönlichen Ausschlussgründe (§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3a GmbHG) und ist deswegen von Amts wegen selbst dann aus dem Handelsregister zu löschen, wenn er wegen der infolge verspäteter Stellung eines Insolvenzantrags (§ 15a InsO) von ihm vorsätzlich begangenen Insolvenzverschleppung (nur) unter Vorbehalt der Verhängung eine Geldstrafe (§ 59 Abs. 1 StGB) verwarnt worden ist.
Trotz missverständlicher Formulierung (§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3a GmbHG), in [i]infoCenter „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers“ NWB AAAAD-82350 der ausdrücklich nur an eine unterlassene Antragstellung angeknüpft wird, kann damit auch die verspätete Insolvenzantragstellung – zumindest wenn sie vorsätzlich (§ 15a Abs. 4 InsO) begangen wurde – ohne Rücksicht auf die dabei verhängte Rechtsfolge zur nachträglichen Amtsunfähigkeit des Geschäftsführers führen (OLG Cel...