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Versicherungsvertragsrecht | Pflichten des Versicherungsmaklers bei der Beratung zu umfassendem Versicherungsschutz
Hat ein Versicherungsmakler seine Prüfungs- und Beratungspflichten umfassend erfüllt und entscheidet sich der Versicherungsnehmer gegen die ihm vorgeschlagene, sach- und interessengerechte Vorgehensweise, kann der Versicherungsmakler für einen unzureichenden Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers nicht verantwortlich gemacht werden. Er ist in diesem Fall auch nicht verpflichtet, seine Empfehlung zu wiederholen und den Versicherungsnehmer gegen dessen erklärten Willen zu beraten. Anders verhält es sich dagegen, wenn der Versicherungsmakler seine Prüfungs- und Beratungspflichten nicht oder nur unvollständig erfüllt hat. Dann darf er sachwidrige Weisungen des Versicherungsnehmers nicht akzeptieren, sondern hat vielmehr dafür Sorge zu tragen, dass jener eine für eine sach- und interessen...