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Sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung der Tätigkeit als (Zahn-)Arzt
Abgrenzung von selbständiger ärztlicher Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung
[i]Seel, NWB 20/2016 S. 1518 zum Urteil des LSG Niedersachsen vom 16.12.2015 - L 2 R 516/14 NWB IAAAF-71726 Verschiedene Sozialgerichte und Landessozialgerichte haben sich in den vergangenen Monaten mit dem sozialversicherungsrechtlichen Status von Honorarärzten befasst und gingen hierbei ganz überwiegend von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis aus. Das LSG Baden-Württemberg hat sich kürzlich mit der Konstellation einer Zahnärztin in einer Gemeinschaftspraxis befschäftigt und ebenfalls eine abhängige Beschäftigung angenommen ( NWB CAAAF-88272). Das LSG Baden-Württemberg traf diese Entscheidung, obwohl der Zahnärztin ein Gewinnbezugsrecht zustand und sie einen Gesellschaftsvertrag mit ihrem Partner in der Gemeinschaftspraxis abgeschlossen hatte. Der zuständige Sozialversicherungsträger hatte in dem Fall Sozialabgaben von über 13.000 € eingefordert – nach Ansicht des LSG Baden-Württemberg zu Recht, da die rechtlichen Einordnungen des Vertrags(zahn)arztrechts und des (zahn-)ärztlichen Berufsrechts für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung nicht bindend seien.
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