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Sonderfragen der Realteilung im Jahre 2017
Die „neue“ Sicht der Verwaltung im
Bei der Abwicklung von Realteilungen bestand – nahezu sieben Jahre nach der erstmaligen Erwähnung des Begriffs im EStG – eine langjährige Unsicherheit in der Beratungspraxis. Mit dem Realteilungserlass vom erfolgte dann eine Klarstellung durch die Finanzverwaltung. Dieser Erlass wird durch das ersetzt. Der nachfolgende Beitrag geht hierbei auf zwei „alte“ Sonderfragen der Realteilung näher ein, die nun nach einer mehr als zehnjährigen Wartezeit zumindest teilweise zugunsten der Stpfl. beantwortet werden können. Deren Auswirkungen werden anhand von Beispielen verdeutlicht. Daneben werden Lösungsvorschläge aufgezeigt, um auch künftig steuerneutrale Realteilungen durchführen zu können.
Wann ist nach dem BMF eine steuerneutrale Realteilung möglich?
Welche Auffassungen bleiben bestehen?
Was ist betroffenen Stpfl. anzuraten?
I. Einführung
[i]Hubert, Steuerneutrale Realteilung auch bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft?, StuB 8/2016 S. 292 NWB YAAAF-71187 Dißars, Der Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs nach einer Realteilung, StuB 16/2016 S. 624 NWB WAAAF-80238 Bisle, Realteilung: Sachwertabfindung durch Hingabe von Einzelwirtschaftsgütern, NWB 22/2016 S. 1646 NWB IAAAF-73748 Kanzler/Kraft/Bäuml, Einkommensteuergesetz Kommentar, 2. Aufl., Herne 2017, § 16 NWB PAAAG-35479 Das ersetzt den Realteilungserlass vom . Die grundlegende Änderung besteht darin, dass die Verwaltung – dem