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Steuerneutrale Realteilung auch bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft?
Anmerkungen zum
Nach dem kann eine steuerneutrale Realteilung auch bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft vorliegen. Eine steuerneutrale Realteilung setzte jedoch bisher immer die Beendigung der Mitunternehmerschaft voraus: Die bisherigen Mitunternehmer teilen das gesamte Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft unter sich auf und es bleibt weiterhin bei ihnen Betriebsvermögen. Im Folgenden soll auf diese Entscheidung des BFH näher eingegangen werden. Hierzu werden zunächst der Sachverhalt und die relevanten Entscheidungsgründe des Urteils dargestellt. Anschließend werden die hieraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen für die betriebliche Praxis in einem Schaubild kurz zusammengefasst und einer finalen kritischen Würdigung unterzogen.
Nach dem liegt eine steuerneutrale Realteilung auch dann vor, wenn Mitunternehmer unter Übernahme von Teilbetrieben aus der im Übrigen fortbestehenden Mitunternehmerschaft ausscheiden.
Im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung setzt eine steuerneutrale Realteilung nun...