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Können auch Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber die Verzugspauschale geltend machen?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAG-42631 Der im Sommer 2014 eingeführte neue § 288 Abs. 5 BGB gewährt dem Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners, der kein Verbraucher ist, zusätzlich zu den Verzugszinsen die Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 €. Ob auch Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber diesen Anspruch geltend machen können, ist umstritten und höchstrichterlich noch nicht geklärt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Anwendbar im Arbeitsverhältnis?
[i]Widersprüchliche MeinungenTeilweise wird für das arbeitsgerichtliche Verfahren die Anwendbarkeit des § 288 Abs. 5 BGB unter Berufung auf die Regelung des § 12a ArbGG zur Kostentragung sowie einen Wertungswiderspruch zwischen § 12a ArbGG und § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB abgelehnt. Die Gegenansicht in der Literatur hält § 288 Abs. 5 BGB hingegen auch im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für anwendbar. Dieser Ansicht haben sich jüngst auch das NWB TAAAG-40682) und das NWB FAAAF-89295) angeschlossen.
Unklare Rechtslage
[i]Höchstrichterliche Klärung durch das BAG nicht in SichtSolange sich diese Rechtsprechung nicht weiter verfestigt oder gar ein Urteil des BAG zu dieser Fragestellung ergeht, bleibt die Rechtslage weiterhin ungeklärt. Es besteht ein Risiko für Arbeitgeber, zur Zahlung einer Ver...