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Entbindung des Steuerberaters von seiner Verschwiegenheitspflicht
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.12.2016 - 1 Ws 334/16
Wenn einem formellen und ggf. faktischen Geschäftsführer einer GmbH sowohl im Steuer- als auch im Insolvenzstrafverfahren konkrete strafrechtlich relevante Taten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der GmbH vorgeworfen werden, stellt sich nicht selten auch die Frage, wer in einem solchen gegen das (ehemalige) Organ der GmbH geführte Verfahren die berechtigte Person ist, die den von der [i]infoCenter „Berufsrecht der Steuerberater“ NWB DAAAC-32141 GmbH mandatierten Steuerberater von dessen standes- und strafrechtlich über § 203 StGB sanktionierten Verschwiegenheitspflicht entbinden darf. Der Steuerberater wird regelmäßig zur Vorlage der bei ihm verbliebenen relevanten Buchhaltungs- und Steuerunterlagen sowie zu einer zeugenschaftlichen Aussage über seine Kenntnisse zu Unternehmensinterna aufgefordert. Sind es in diesem Fall die aktuellen oder im Fall eines Amtsträgerwechsels kumulativ auch die ehemaligen Organe der GmbH oder kann zumindest im Fall der Insolvenz der GmbH der Insolvenzverwalter allein als Berechtigter (§ 80 InsO) und ohne ihre Zustimmung über die Schweigepflichtentbindung des Steuerberaters entscheiden? Bislang fallen die Antworten auf diese Fragen allerdings unterschiedlich aus und können so einen Steuerbe...