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Handelsrechtliche Neubewertung von Pensionsrückstellungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAG-41213 Der Zeitraum für die Ermittlung der Abzinsungszinssätze zur handelsrechtlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom (BGBl 2016 I S. 396) verlängert. Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem [i] BMF, Schreiben vom 23.12.2016, BStBl 2017 I S. 41durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abzuzinsen. Zur Auswirkung der Änderung des § 253 HGB auf die Anerkennung steuerlicher Organschaften hat das (BStBl 2017 I S. 41) Stellung genommen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Auswirkungen auf den abzuführenden Gewinn bei ertragsteuerlicher Organschaft
[i]Entlastungseffekt unterliegt der AusschüttungssperreDer sich aus der Anwendung der Neuregelung ergebende Entlastungseffekt unterliegt nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB einer Ausschüttungssperre. Dagegen enthält das Gesetz keine ergänzende Regelung im Aktiengesetz, nach der dieser Ergebniseffekt – bei Existenz eines Gewinnabführungsvertrags – auch abführungsgesperrt ist. Mangels ausdrücklicher Regelung gilt das Gleiche für einen Gewinnabführungsvertrag, der mit einer GmbH geschlossen ist.