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Umsatzsteuer | Vereinbarkeit des Restschuldbefreiungsverfahrens für insolvente natürliche Personen mit dem Beihilferecht und der Mehrwertsteuerrichtlinie
Das italienische Insolvenzrecht gewährt insolventen Unternehmern unter bestimmten Voraussetzungen eine Restschuldbefreiung von der Mehrwertsteuer. Die Befreiung wird gewährt, damit natürliche Personen erneut eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen können. Die Voraussetzungen für die Gewährung sind strikt, so dass allein gutgläubige Schuldner in den Genuss kommen sollen. Das italienische Kassationsgericht wollte vom EuGH wissen, ob eine solche Befreiung mit der Mehrwertsteuerrichtlinie sowie mit dem Beihilferecht vereinbar ist. Denn die Mehrwertsteuerrichtlinie sehe die Verpflichtung vor, eine wirksame Erhebung der Eigenmittel der Union zu garantieren und bei der Behandlung der Steuerpflichtigen keine bedeutsamen Unterschiede zu schaffen, weder innerhalb eines der Mitgliedstaaten noch in den Mitgliedstaaten insges...