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Steuerstrafrecht | Fusionsrichtlinie: Finanzbehörden müssen bei der Vermutung von Steuerhinterziehung jeden Einzelfall einer Gesamtuntersuchung unterwerfen
Der französische Staatsrat legte dem EuGH Fragen bezüglich der Anforderungen an nationale Maßnahmen vor, die im Rahmen der durch Art. 11 Abs. 1 der Fusionsrichtlinie eingeräumten Befugnis zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung oder -umgehung eingeführt wurden. Die französischen Regelungen sahen insbesondere vor, dass der Steuerpflichtige für die systematische und unbedingte Gewährung des Aufschubs der Besteuerung der Wertzuwächse beweisen muss, dass der betreffende Vorgang durch einen wirtschaftlichen Grund gerechtfertigt ist und nicht als hauptsächlichen Beweggrund oder als einen der hauptsächlichen Beweggründe eine Steuerhinterziehung oder -umgehung hat, ohne dass die Verwaltung verpflichtet wäre, auch nur ein Indiz für das Fehlen vernünftiger wirtschaftlicher Gründe ...