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Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen nach IDW RS HFA 30 n. F.
Überblick über die Neuregelung
Die Bilanzierung und Bewertung von Altersversorgungsrückstellungen zählen zu den komplexesten Themenfelder, die das deutsche Handelsrecht zu bieten hat. Zuletzt erfolgte in 2016 eine Anpassung der handelsrechtlichen Regelungen. Darüber hinaus nahm auch die laufende Rechtsprechung immer wieder bedeutenden Einfluss auf die Pensionsrückstellungsbilanzierung. Diesem Umstand hat das Institut der Wirtschaftsprüfer Rechnung getragen und mit der Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW RS HFA 30 n. F.) eine umfassende Aktualisierung ihrer Stellungnahme vorgenommen. Am wurde der Entwurf IDW ERS HFA 30 n. F. vom Hauptfachausschuss (HFA) des IDW beschlossen. Die endgültige Fassung wurde am verabschiedet. Kernaspekt der nun gültigen Neuregelung sind zum einen die Bilanzierung bei Übertragung von Pensionsrückstellungen sowie die geänderten Anhangangabepflichten und zum anderen die Anpassungen bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen. Die Neufassung des IDW RS HFA 30 ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem