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Erbrecht | Behindertentestament auch bei großem Nachlassvermögen nicht sittenwidrig
Es ist grds. zulässig, wenn ein Erblasser im Rahmen seiner verfassungsrechtlich garantierten Testierfreiheit (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) ein behindertes Kind bei der Erbfolge benachteiligt. Die im Rahmen der Erbrechtsgarantie gewährleistete Privatautonomie findet dabei ihre Grenze lediglich im sozialstaatlich und durch Art. 6 Abs. 1 GG legitimierten Pflichtteilsrecht, das den nächsten Angehörigen eines Erblassers einen Mindestanteil an seinem Vermögen [i]infoCenter „Behindertentestament“ NWB GAAAF-75266 sichert. Eine solche erbrechtliche Zurücksetzung im Rahmen des sog. Behindertentestaments unterfällt auch im Bereich unterhalb der Schwelle des Pflichtteilsrechts dabei selbst unter Berücksichtigung eines beträchtlichen Nachlassvermögens nicht der Schranke der Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB). Denn gerade die Zielsetzung des Behindertentestaments, dass sich ein von Geburt an geistig behinde...