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BGH 19.01.2017 VII ZR 112/14, NWB 11/2017 S. 778

Zivilprozessrecht | Unterbrechung des Prozesses bei Löschung einer Limited

Wenn eine in Deutschland verklagte Limited nach Rechtshängigkeit im Gründungsstaat England gelöscht wird und sie hierdurch nach englischem Recht ihre Rechtsfähigkeit verliert, ist die Limited – vorbehaltlich einer Weiterführung als Rest-, Spalt- oder Liquidationsgesellschaft oder als Einzelunternehmen – nicht mehr partei- oder prozessfähig. Der Rechtsstreit ist in entsprechender Anwendung von §§ 239, 241 ZPO unterbrochen, sofern die Wiedereintragung der Limited betrieben wird oder betrieben werden kann.

Anmerkung:

Die verfahrensrechtlichen Wirkungen im [i]infoCenter „Private Limited Company“ NWB AAAAB-72970 Zusammenhang mit dem Verlust und der Wiedererlangung der Rechtsfähigkeit einer beklagten Partei im deutschen Zivilprozess bestimmen sich nach der Lex fori und damit der deutschen Zivilprozessordnung (vgl. hierzu ...

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