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Schenkungsteuer | Einlage eines Gesellschafters in das Rücklagenkonto einer KG
Bei einer Einlage eines Kommanditisten, die auf einem gesellschaftsbezogenen Rücklagenkonto verbucht wird, sind nach dem die Gesamthänder als bereichert anzusehen, mit der Folge, dass diese Erwerber und Steuerschuldner sind.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Einlage eines Kommanditisten in ein gesellschaftsbezogenes Rücklagenkonto einer GmbH & Co. KG eine Zuwendung an die Gesellschaft oder an die übrigen Gesellschafter darstellt. Die Kläger sind der Ansicht, dass die zivilrechtliche Personengesellschaft und die Gesellschafter nicht identisch seien und vermögensmäßig (zivilrechtlich) kein einheitliches Zurechnungsobjekt (mehr) darstellen. [i]Borggräfe/Staud, NWB 4/2017 S. 277Gegen das Urteil des Finanzgerichts wurde die Revision eingelegt (Az. beim...