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Umsatzsteuer | Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis
Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO im Fall einer Steuerberichtigung nach § 14c Abs. 2 UStG ist entscheidend, wann die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist; die Steuerberichtigung wirkt nach dem insolvenzrechtlich nicht auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück.
Anders als die Berichtigung einer Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs wirkt eine Berichtigung des unberechtigten Steuerausweises nach § 14c Abs. 2 UStG nicht zurück. Deshalb obsiegte der [i]infoCenter „Unberechtigter Steuerausweis“ NWB UAAAC-40714 Insolvenzverwalter als Kläger, der sich gegen die Aufrechnung eines Umsatzsteuerguthabens aus einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommenen Berichtigung von vor der Eröffnung unberechtigt in Rechnungen ausgewiesener Umsatzsteuer wendete.