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Behandlung von in einem Verlagsvertrag vereinbarten sog. Vorschusszahlungen
Nicht rückzahlbare Zahlungen, die ein Verlag zum Zweck der Vorfinanzierung erwarteter GEMA-Zahlungen an den Urheber erbringt und die mit den Ausschüttungen der GEMA zu verrechnen sind, sind unabhängig davon, ob sie als vorzeitige Teilerfüllung einer Vergütungspflicht des Verlags anzusehen sind, mit dem Zufluss als Betriebseinnahmen zu erfassen (Bezug: § 4, § 5, § 11 EStG).
Der klagende Autor/Musikproduzent erzielt Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit. Er bewertete die streitigen Zahlungen des Verlags zur Vorfinanzierung erwarteter GEMA-Zahlungen als Darlehen und wollte sie deswegen nicht als Betriebseinnahmen behandeln. Bei der Abgrenzung von Vorauszahlungen auf eine noch zu bewirkende Leistung und einem Darlehen setzt die Annahme eines „echten“ Darlehens u. a. eine klare Verei...