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Ergänzungsbilanz eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA
Ein persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA kann gem. nrkr. NWB AAAAF-81547 (BFH-Az.: I R 41/16; EFG 2016 S. 1517) keine Ergänzungsbilanz aufstellen (Bezug: §§ 15, 16 EStG).
Sachverhalt: Die Klägerin ist alleinige Gesellschafterin einer GmbH, die wiederum persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) einer KGaA ist. 2004 beschloss die Hauptversammlung der KGaA die Erhöhung des Grundkapitals. Da ihre Anschaffungskosten den Betrag des steuerlichen Kapitalkontos überstiegen, bildete die GmbH eine Ergänzungsbilanz gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG, § 16 Abs. 1 Satz 1 EStG. Der Mehrwert entfiel vollständig auf den Firmenwert und wurde beginnend im Wirtschaftsjahr 2003/2004 abgeschrieben. Das FA vertrat die Ansicht, dass bei einem Komplementär einer KGaA Abschreibungen in einer Ergänzungsbilanz nicht zulässig...