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Unterbliebene Auflösung einer Ansparabschreibung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
(1) Löst ein Stpfl., der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, eine Ansparabschreibung nach § 7g EStG in der bis 2006 geltenden Fassung trotz unterbliebener Investition nicht bis zum Ablauf der zweijährigen Investitionsfrist auf und wird der erklärungsgemäß ergangene Einkommensteuerbescheid bestandskräftig, kann das FA diesen Bescheid später nicht nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ändern, weil die Nichtanschaffung eines Wirtschaftsguts nicht als rechtserhebliche Tatsache anzusehen ist (Anschluss an das NWB EAAAF-79665, BStBl 2016 II S. 774 = Kurzinfo StuB 2016 S. 630 NWB RAAAF-80205). (2) Je nach den Umständen des Einzelfalls kann der Stpfl. den Bescheid aber auch durch unlautere Mittel erwirkt haben, so dass eine Korrekturmöglichkeit nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO besteht (Bezug: § 7g EStG a. F.; § 173 Abs. 1 Nr. 1, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO). NWB FAAAG-37072