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Umsatzsteuer | Keine fortbestehende Steuerschuldnerschaft des Bauträgers
Mit Urteil vom hat der 15. Senat des FG Münster über einen weiteren sog. Bauträger-Fall entschieden. Die Steuerschuldnerschaft eines Bauträgers entfällt danach unabhängig davon, ob der Bauträger als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an den Bauleistenden erstattet.
Die Klägerin ließ als Bauträgerin Eigentumswohnungen errichten, um diese anschließend zu veräußern. Sie meldete für die von ihr bezogenen Bauleistungen zunächst gem. § 13b UStG geschuldete Umsatzsteuer an, die sie in der Umsatzsteuerjahreserklärung unter Berufung auf die zwischenzeitlich ergangene BFH-Rechtsprechung (s. , BStBl 2014 II S. 128) wieder korrigierte. Das Finanzamt folgte dem nicht und begründete dies damit, dass gem. § 17 UStG die Erstatt...