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Vorwegabschlag und „neue“ Optionsverschonung nach der Erbschaftsteuerreform
Besonderheiten, die es zu beachten gilt
Die Vorgaben des BVerfG dürften bei der Erbschaftsteuerreform durchaus berücksichtigt und umgesetzt worden sein (vgl. Höne, NWB-EV 10/2016 S.336). Bei zahlreichen Regelungen mit dem Ziel einer gerechten Besteuerung scheint allerdings die Verständlichkeit oder Praktikabilität zu kurz gekommen. Richtig gerecht dürften Regelungen erst dann sein, wenn sie angemessen umsetzbar sind. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit einigen der komplexen Regelungen und Zweifelsfragen. Im Fokus stehen dabei der Vorwegabschlag, die Prüfung des „Schwellenwerts“ in Sachen Verschonungsbedarf sowie die Besonderheiten der Optionsverschonung. Schwerpunkt der Ausführungen sind hierbei insbesondere zahlreiche Beispielsfälle, um nunmehr nach Kommentierungen und Klärung einiger Zweifelsfragen die Anwendung der Vorschriften zu verdeutlichen, damit ebenso deren steuerliche Auswirkungen einzuschätzen sind. Die Beispiele bauen systematisch aufeinander auf, so dass sämtliche Fallvarianten abgedeckt sind.
Von besonderer Bedeutung ist der Vorwegabschlag nach § 13a Abs. 9 ErbStG bei Großerwerben. Er wirkt sich auf die Ermittlung des sogenannten Schwellenwerts aus und beeinflusst einen Verscho...