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Einkommensteuer | Spekulationsgewinnbesteuerung bei selbst genutzter Ferienwohnung
Nach dem ist eine Eigennutzung i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 zweite Alternative EStG bei einer als Zweitwohnung genutzten Ferienwohnung nicht gegeben, wenn diese nicht aus beruflichen Gründen, sondern im Wesentlichen für Erholungsaufenthalte genutzt wird.
„Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ ist nach der vom FG Köln für zutreffend erachteten Rechtsprechung des BFH bei § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG so zu verstehen wie in § 10e EStG und in § 4 EigZulG. Danach dient ein Wirtschaftsgut eigenen Wohnzwecken, wenn es vom Steuerpflichtigen selbst tatsächlich und auf [i]Hofele, NWB 28/2016 S. 2125Dauer angelegt bewohnt wird. Das Verfahren wird beim BFH unter dem Aktenzeichen IX R 37/16 geführt.